Sie benötigen Unterstützung bei der Handhabung des Datenschutz? Dann sind Sie hier genau richtig! Als Fachkraft für Datenschutz erfülle ich die Voraussetzungen für eine Benennung als Ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter.
Datenschutz im UnternehmenDer Schutz personenbezogener Daten, dient dem Schutz der Privatsphäre aller Bürger. "Datenschutz" regelt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf gesetzlicher Grundlage. Ein wesentlicher Grundsatz des Gesetzes ist das so genannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Im Klartext: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, es sei denn, Sie haben eine Erlaubnis. Diese kann entstehen aus:
- Gesetz, Verordnung oder ähnlichem, aus berechtigtem Interesse oder
- der Einwilligung der betroffenen Person
Auch wenn die Erlaubnis vorliegt, gibt es Regeln wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden dürfen. Welche
der Regeln anzuwenden sind, ist nur bei konkreter Betrachtung der Situation im Unternehmen feststellbar. Wenn Ihr Unternehmen z.B.
Kontaktdaten verarbeitet, ist eine Betrachtung aus der Sicht des Datenschutz sinnvoll. Oft ist die Benennung eines
Datenschutzbeauftragen Pflicht!
Diplom-Ingenieur für Elektronik und Informatik (FH)
Fachkraft für Datenschutz
Als Fachkraft für Datenschutz kann ich Sie als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter bei der Einhaltung relevanter Gesetze und Verordnungen effizient unterstützen.
Bitte kontaktieren Sie mich: Kontaktdaten
weiteren Qualifikationen:EDV-Sachverständiger für Systeme und Anwendungen
IT-Forensic-Analyst
Verbands-Mitgliedschaften:
VEGS Verband Europäischer Gutachter & Sachverständiger e. V.
BvD Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V.
Seit 25. Mai 2018 ist die DSGVO verbindlich. Das BDSG (2018 bzw. n.F. vom 30. Juni 2017) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und verbindlich.