Datenschutz Übersicht

Sie benötigen Unterstützung bei der Handhabung des Datenschutz? Dann sind Sie hier genau richtig! Als Fachkraft für Datenschutz erfülle ich die Voraussetzungen für eine Benennung als Ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter.

Datenschutz im Unternehmen

Der Schutz personenbezogener Daten, dient dem Schutz der Privatsphäre aller Bürger. "Datenschutz" regelt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf gesetzlicher Grundlage. Ein wesentlicher Grundsatz des Gesetzes ist das so genannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Im Klartext: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, es sei denn, Sie haben eine Erlaubnis. Diese kann entstehen aus:

  • Gesetz, Verordnung oder ähnlichem, aus berechtigtem Interesse oder
  • der Einwilligung der betroffenen Person

Auch wenn die Erlaubnis vorliegt, gibt es Regeln wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden dürfen. Welche der Regeln anzuwenden sind, ist nur bei konkreter Betrachtung der Situation im Unternehmen feststellbar. Wenn Ihr Unternehmen z.B. Kontaktdaten verarbeitet, ist eine Betrachtung aus der Sicht des Datenschutz sinnvoll. Oft ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragen Pflicht!

Frank Adameit
Diplom-Ingenieur für Elektronik und Informatik (FH)
Fachkraft für Datenschutz

Als Fachkraft für Datenschutz kann ich Sie als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter bei der Einhaltung relevanter Gesetze und Verordnungen effizient unterstützen.

Bitte kontaktieren Sie mich: Kontaktdaten

weiteren Qualifikationen:
EDV-Sachverständiger für Systeme und Anwendungen
IT-Forensic-Analyst


Verbands-Mitgliedschaften:
VEGS Verband Europäischer Gutachter & Sachverständiger e. V.
BvD Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V.

DSGVO Europe


Seit 25. Mai 2018 ist die DSGVO verbindlich. Das BDSG (2018 bzw. n.F. vom 30. Juni 2017) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und verbindlich.